Ziel #3 Gesundheit und Wohlergehen
19. Mai 2019Ziel #5 Geschlechtergleichheit
5. Juni 2019Ziel #4 Qualität in der Bildung
Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #4 „Qualität in der Bildung“ leisten kann:
- Durchsetzung einer Null-Toleranz Politik hinsichtlich Kinderarbeit entlang der gesamten Lieferkette und nach internationalem Standard
- Trainings & Integration von Informationen zu Menschenrechten, Umweltschutz und Gleichberechtigung in Unternehmensrichtlinien wie z.B. Verhaltenskodex, Beschaffungsrichtlinie oder Code of Conduct
- Entwicklungsmöglichkeiten und lebenslanges Lernen gleichberechtigt für Mitarbeiter anbieten und ebenso Lieferanten zum Nachmachen anregen und mit Schulungsangeboten unterstützen
- Mobile Lernangebote für das Einkaufsteam bzw. für Lieferanten schaffen (Webinare, eLearnings, Videos etc.)
- Incentivierung von Weiterbildungsleistungen der (Einkaufs-) Mitarbeiter & der Lieferanten
- Unterstützung von Schulen, Hochschulen und anderen Bildungsinstitutionen z.B. durch Projektpartnerschaften, Standortbesichtigungen, Praktika/Werkstudenten-angebote usw.
- Flexibilität der Arbeitszeit für Eltern unterstützen, um frühkindliche Bildung (KITA etc.) für deren Kinder zu ermöglichen
Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger und #3 Gesundheit und Wohlergehen.
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)