Interview in “Kleine Kniffe”
12. Mai 2019
Ziel #3 Gesundheit und Wohlergehen
19. Mai 2019
Interview in “Kleine Kniffe”
12. Mai 2019
Ziel #3 Gesundheit und Wohlergehen
19. Mai 2019

Ziel #2 Kein Hunger

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #2 Kein Hunger

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel Nr 2 “Kein Hunger” leisten kann:

  • Überprüfung und Verbesserung des Zugangs zu ausreichender und ausgewogener Ernährung der Mitarbeiter von Lieferanten im Rahmen der Arbeitspausen, insbesondere in Schwellen– und Entwicklungsländern
  • Gewährleistung, dass in der Lieferkette die Rechte von Minderheiten und lokalen Besitz– und Nutzungsansprüche auf Land und Boden eingehalten werden
  • Beschaffung von nachhaltigen Lebensmittelrohstoffen zu fairen Preisen, die den Lieferanten eine nachhaltige Produktion ermöglichen
  • Berücksichtigung auch von kleineren Lieferanten
  • Unterstützung einer Biodiversitäts-freundlichen Produktion der Lieferanten und die Einhaltung aller Umweltschutzmaßnahmen
  • Aktives Klimaschutzengagement mit Lieferanten
  • Bezug von regionalen, Bio bzw. Fairtrade Produkten, Verzicht auf Fleisch so oft wie möglich z.B. bei der Kantinenverpflegung, bei Veranstaltungscatering
  • Spenden nicht verwendeter Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen wie z.B. die Tafel und Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch eine sich stetig optimierende Bedarfsplanung

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 2. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und unsere Maßnahmen zu Ziel #1 Keine Armut finden Sie in diesem Blogbeitrag.

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)