Ziel #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
24. Juni 2019Ziel #10 Weniger Ungleichheiten
10. Juli 2019Ziel #9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ leisten kann.
- Lokale Beschaffung zur Unterstützung der Wirtschaft am Unternehmensstandort und zur Vermeidung von Emissionen
- Ermittlung des eigenen Armuts-Fußabdruckes (UN Global Compact-Oxfam Poverty Footprint)
- Definition und Umsetzung eines Nachhaltigkeitsprogrammes für Lieferanten zur Verbesserung der Arbeits– und Lebensbedingungen in Produktionsländern
- Vergleich von Lebenszykluskosten bei Vergabeentscheidungen, insbesondere bei Entscheidungen für Lieferketten, um negative Auswirkungen zu minimieren
- Initiierung gemeinsamer Projekte mit F&E sowie Lieferanten zur Entwicklung nachhaltigerer Produkte, Materialien und Technologien z.B. durch höhere Materialeffizienz, stärkere Wiederverwertung, Reduzierung von Verpackungen und Abfall etc.
- Aufnahme und Stärkung von KMU`s in Lieferketten, sowie Förderung von Start-ups
- Regelmäßige Ermittlung und Reduzierung der Treibhausgasemissionen, auch in der Lieferkette
- Beteiligung an Forschungsprojekten mit Hochschulen & Institutionen
Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger, #3 Gesundheit und Wohlergehen, #4 Qualität in der Bildung, #5 Geschlechtergleichheit, #6 Wasser und Sanitäreinrichtungen, #7 Bezahlbare und saubere Energie und Ziel #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum.
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)