Ziel #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ leisten kann:

  • Durchsetzung nachhaltiger Beschaffungsrichtlinien & Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette
  • Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Etablierung von Beschwerdemechanismen
  • Konstante Weiterentwicklung der eigenen Angestellten z.B. Einkaufsmitarbeiter
  • Stellenangebote in Einkauf & Lieferkette insbesondere für benachteiligte Gruppen
  • Local Sourcing – langfristige, lokale Lieferantenbeziehungen auf Basis fairer Geschäftspraktiken (z.B. faire Vergütung und zeitnahe Bezahlung)
  • Teilen von Best Practise Lösungen in Vereinigungen und auf Fachveranstaltungen sowie Wissensvermittlung innerhalb der Lieferkette, insbesondere zur Förderung und Stärkung von Entwicklungsländern
  • Kooperation mit Start-ups zur gemeinsamen Technologie– und Innovationsentwicklung sowie Integration von Start-ups und KMU`s bei der Vergabe
  • Steigerung hinsichtlich der Effizienz von Wasser, Energie, Roh– und Hilfsstoffen
  • Aktive Unterstützung von Projekten mit Lieferanten zur Kreislaufwirtschaft

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger#3 Gesundheit und Wohlergehen, #4 Qualität in der Bildung, #5 Geschlechtergleichheit, #6 Wasser und Sanitäreinrichtungen und #7 Bezahlbare und saubere Energie.

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)

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