Ziel #4 Qualität in der Bildung
27. Mai 2019Ziel #6 Wasser- und Sanitäreinrichtungen
12. Juni 2019Ziel #5 Geschlechtergleichheit
Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #5 „Geschlechtergleichheit“ leisten kann:
- Durchsetzung einer Null-Toleranz Politik hinsichtlich Gewalt an Frauen und Mädchen entlang der gesamten Lieferkette und nach internationalem Standard
- Etablierung von Beschwerdemechanismen entlang der Supply Chain zu anonymen Meldung und Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere sexueller Belästigung von Frauen und Mädchen
- Sensibilisieren von Mitarbeitern und (Vor-) Lieferanten für Antidiskriminierung am Arbeitsplatz und Gewaltprävention
- Gleichberechtigte Bezahlung / Incentivierung und Förderung von Frauen bei gleichwertiger Arbeit, sowohl im eigenen Einkaufsteam als auch bei Dienstleistern & Lieferanten
- Unterstützung für Frauen und Männer durch flexible Arbeitszeitmodelle hinsichtlich unbezahlter Pflege von Angehörigen und Vereinbarkeit von Familie & Beruf
- Engagement als Mentor gezielt für weibliche Nachwuchskräfte und für die Steigerung des Frauenanteils in der Beschaffung
- Lieferantendiversität durch die Inklusion von frauengeführten (Klein-) Unternehmen
Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger, #3 Gesundheit und Wohlergehen und #4 Qualität in der Bildung.
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)