Ziel #2 Kein Hunger
12. Mai 2019
Ziel #4 Qualität in der Bildung
27. Mai 2019
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Ziel #3 Gesundheit und Wohlergehen

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #3 Gesundheit und Wohlergehen

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #3 „Gesundheit und Wohlergehen“ leisten kann:

  • Überprüfung und Verbesserung des Zugangs zu ausreichender medizinischer Versorgung der Mitarbeiter entlang der Lieferkette

  • Aufklärungsmaßnahmen für Lieferanten zu Konzepten des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Lieferkette z.B. durch Präventionsschulungen, Angebote zur sportlichen Aktivität, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus

  • Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen, Unterstützung insbesondere von Schwangeren und jungen Familien z.B. durch familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowohl für Vollzeit– als auch für Teilzeit– oder Saisonangestellte (z.B. Kinderbetreuungsoptionen, flexible Arbeitszeiten, Krankenversicherungsschutz etc.)

  • Einhaltung von angemessenen Arbeitsschutzmaßnahmen in der Lieferkette, z.B. Tragen von Schutzkleidung, ausreichende Schulung zum Umgang mit Chemikalien oder Maschinen und deren regelmäßige Wartung, eine generell sichere Arbeitsumgebung zur Vermeidung von Unfällen

  • Gemeinsames Engagement mit Lieferanten, NGOs und Gesundheitseinrichtungen zur stärkeren Bewusstseinsbildung für die Entwicklung und Umsetzung von Gesundheitskonzepten

  • Sicherstellung, dass keine Produkte oder Produktbestandteile beschafft oder verwendet werden, die im Rahmen der Produktion oder im Endprodukt Konsumenten, insbesondere Kinder Gesundheitsrisiken aussetzen

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut und #2 Kein Hunger.

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)