BME-Arbeitskreis Nachhaltigkeit
13. Juni 2019Ziel #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
24. Juni 2019Ziel #7 Bezahlbare und saubere Energie
Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #7 „Bezahlbare und saubere Energie“ leisten kann:
- Integration der erneuerbaren Energien in die Beschaffungsstrategie
- Emissionsermittlung inklusive Lieferkette (Scope3) z.B. Abfrage des CO2 Fußabdruckes von (Vor-) Lieferanten
- Beschaffung von Ökostrom und von energiesparsamen Produkten (Klimatisierung, Beleuchtung, Fuhrpark, Baumaßnahmen etc.) und gemeinsame Projekte mit Lieferanten für weitere Energieeinsparungen
- Etablierung eines internen Ziel– und Kennzahlensystems zur Reduzierung des CO2 Verbrauchs (z.B. Festlegung von CO2 Savings für die Beschaffung)
- Interne Festlegung von CO2 Preisen zur Steuerung von Investitionsentscheidungen in Lösungen basierend auf erneuerbaren Technologien
- Nutzung neuer Geschäftsmodelle wie „Pay as you go“ zur Reduzierung des CO2 Verbrauchs
- Durchsetzung eines nachhaltigen Travel & Event-Managements z.B. durch klimaneutrale Veranstaltungen und die Vermeidung von Flugreisen
- Angemessenes gesellschaftliches Engagement zur Lösungsfindung für Rahmenbedingungen zur Emissionsreduzierung
Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger, #3 Gesundheit und Wohlergehen, #4 Qualität in der Bildung, #5 Geschlechtergleichheit und #6 Wasser und Sanitäreinrichtungen.
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)