Ziel #5 Geschlechtergleichheit
5. Juni 2019
BME-Arbeitskreis Nachhaltigkeit
13. Juni 2019
Ziel #5 Geschlechtergleichheit
5. Juni 2019
BME-Arbeitskreis Nachhaltigkeit
13. Juni 2019

Ziel #6 Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #6 Wasser- und Sanitäreinrichtungen

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #6 „Wasser- und Sanitäreinrichtungen“ leisten kann:

  • Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen als Menschenrecht akzeptieren und innerhalb der Lieferkette sicherstellen
  • Implementierung von Maßnahmen zur Wassereinsparung im Herstellungsprozess / in der Lieferkette
  • Erfassung des Wasser-Fußabdrucks im eigenen Unternehmen und von Lieferketten / Lieferanten
  • Definition von Zielwerten zur Reduzierung des Wasserverbrauchs, sowie zur Wasseraufbereitung und –wiederverwertung
  • Überwachung und ständige Verbesserung der Sanitär– und Hygienestandards für Arbeitnehmer, insbesondere in Produktionsstandorten
  • Trainingsmaßnahmen für (Vor-) Lieferanten zu Hygiene und Bewusstseinsbildung im Umgang mit Wasser
  • Trainingsmaßnahmen für (Vor-) Lieferanten zum Umgang mit Chemikalien und Müll
  • Implementierung eines Wasserrisikomanagements zur Erfassung der Auswirkungen der eigenen Produktion auf Ökosysteme und Biodiversität in der Lieferkette

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger#3 Gesundheit und Wohlergehen, #4 Qualität in der Bildung und #5 Geschlechtergleichheit.

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)