Ziel #11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
17. Juli 2019
Ziel #13 Maßnahmen zum Klimaschutz
31. Juli 2019
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Ziel #12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ leisten kann.

  • Entwickeln Sie eine nachhaltige Beschaffungsstrategie mit klar definierten ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen
  • Überarbeiten Sie Ihre Beschaffungsrichtlinie und AEBs hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten
  • Entwickeln Sie Schulungsprogramme für Mitarbeiter, Kollegen und Lieferanten zu nachhaltigem Wirtschaften
  • Bilden Sie Partnerschaften mit NGOs und Stakeholdern, um auch in Produktionsländern eine nachhaltige Entwicklung zu stärken
  • Fördern Sie die Entwicklung und Beschaffung von Produkten der Kreislaufwirtschaft sowie von sauberen, effizienteren Technologien und entscheiden Sie anhand von Lebenszykluskosten & Nachhaltigkeitszertifizierungen
  • Achten Sie darauf, den Material– und Energieverbrauch sowie Abfall in der Beschaffung / Lieferkette stetig zu reduzieren
  • Nutzen Sie Steuerungselemente wie die Sustainable Balanced Scorecard (SBSC), um Ihre Einkaufserfolge sichtbar zu machen und Lieferanten in die Zielerreichung einzubinden
  • Integrieren Sie Nachhaltigkeitsaudits & technologische Innovationen wie z.B. Blockchain, um Ihre Lieferkette transparent und sicher zu gestalten.

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu allen bisher thematisierten Zielen:


Downloads:

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)