Ziel #9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
3. Juli 2019
Ziel #11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
17. Juli 2019
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Ziel #10 Weniger Ungleichheiten

Themenreihe: Die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, Ziel #10 Weniger Ungleichheiten

Im Rahmen unserer Themenreihe haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel #10 „Weniger Ungleichheiten“ leisten kann.

  • Faire Bezahlung von Lieferanten, damit diese ihre Angestellten und Vorlieferanten ebenfalls fair entlohnen können
  • Bevorzugung von Lieferanten, die einen fairen Anteil an Steuern in den Ländern zahlen, in denen sie tätig sind
  • Gleiche Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung, im eigenen Beschaffungsteam und in der Lieferkette
  • Engagement in Projekten, um Geringverdiener in der Lieferkette zu integrieren, z.B. durch Anstellung oder als Lieferant
  • Zusammenarbeit mit NGO`s & Institutionen
  • Einbindung von KMU´s um deren Zugang und Verbleib im Wirtschaftssystem zu erleichtern
  • Unterstützung der sozialen Sicherheit durch Versicherungsschutz für Angestellte in der Lieferkette (z.B. Lebens-, Unfall– und Sozialversicherung) mit Einbindung der Lieferanten
  • Förderung von Diversity, sowohl im eigenen Beschaffungsteam als auch im Lieferantenportfolio
  • Entwicklung und Implementierung von Beschwerdemechanismen

Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 3. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen und hier finden Sie Maßnahmen zu den Zielen #1 Keine Armut, #2 Kein Hunger#3 Gesundheit und Wohlergehen, #4 Qualität in der Bildung, #5 Geschlechtergleichheit, #6 Wasser und Sanitäreinrichtungen#7 Bezahlbare und saubere Energie, #8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum und #9 Industrie, Innovation und Infrastruktur.

Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.

Bildquelle: Bundesregierung (2018)