17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung
28. April 2019Interview in „Kleine Kniffe“
12. Mai 2019Ziel #1 Keine Armut
Letzte Woche haben wir Ihnen eine Einführung in die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDGs) als Beitrag zusammengefasst. Diese Woche möchten wir Ihnen Ansätze vorstellen, wie die Beschaffung einen Beitrag zu Ziel Nr 1 „Keine Armut“ leisten kann:
- Bekenntnis zur Einhaltung der Menschenrechte & Verankerung im Code of Conduct und in allen einkaufsrechtlichen Dokumenten.
- Analyse der Lieferkette zur Aufdeckung und Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen (z.B. in Form von Zwangsarbeit)
- Proaktives Engagement in der Lieferkette inklusive Einbindung der Stakeholder vor Ort und offener Kommunikation zu Aktivitäten & Ergebnissen
- Diversität im Lieferantenportfolio (Berücksichtigung kleiner, wirtschaftlich benachteiligten und unterrepräsentierter Firmen)
- Sicherstellung einer auskömmlichen, existenzsichernden Beschäftigung innerhalb der gesamten Lieferkette (z.B. durch langfristige Lieferantenverträge und Code of Conduct)
- Entwicklungsmaßnahmen für (Vor-)Lieferanten, um Nachhaltigkeitsleistungen zu verbessern (z.B, durch Training zu den Menschenrechten)
- Incentivierung nachhaltiger Lieferanten anhand von Nachhaltigkeitskriterien und konsequente Sanktionierung bei Nichteinhaltung
- Faire und zeitnahe Bezahlung von Lieferanten
Wir stellen Ihnen in den kommenden Wochen jeweils ein SDG näher vor und leiten daraus konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Beschaffung ab. Die Übersicht sowie eine Zusammenfassung des 1. Ziels können Sie nachfolgend herunterladen.
Die SDGs wurden 2015 als UN-Agenda 2030 im Rahmen der Pariser Klimaschutzabkommens von allen 193 UN-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinbart. Sie sollen als politischer Handlungsrahmen u.a. dazu dienen, die globale Erderwärmung bis 2030 auf maximal 1,5° Celsius zu begrenzen.
Bildquelle: Bundesregierung (2018)